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Mit dem zweiten Lockdown in Deutschland stehen viele kleine und mittelständische Betriebe vor dem Kollaps. Vor allem die Event-, Gastronomie- und Kulturbranche sind seit beginn der Krise stark betroffen und bangen um ihre Existenzen. Deshalb hat Bundespräsident Steinmeier nun neue Überbrückungshilfen über 24,6 Mrd. Euro für die Fördermonate September bis Dezember 2020 freigegeben. Die neue Überbrückungshilfe II soll Soloselbstständigen und KMUs sowie Kulturschaffende noch einfacher als zu beginn der Krise mit der Soforthilfe nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten gewähren.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der vom BMWi eigens eingerichteten Webseite www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de
Soloselbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, z.B. zu Umsatzrückgängen. Außerdem antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Kontaktieren Sie zunächst Ihren Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Ihren vereidigten Buchprüfer. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleister*innen stellen. Diese besprechen dann gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen zur Antragstellung.
Angesetzt ist die Förderung für die Monate September bis Dezember, die Antragsfrist endet mit dem 31.12.2020.
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Astrid Herms
Die lokalen und regionalen Wirtschaftsförderungen bilden das wirtschaftspolitische Rückgrat für das Bundesland durch Gewerbeflächen, Beratung und Vernetzung vor Ort.
Der Verband der Wirtschaftsförderungen, VdW.SH, als starker Zusammenschluss 15 schleswig-holsteinischer Wirtschaftsförderungen stellt seine Leistungsbilanz vor.
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Till Gottstein
Unsere Veranstaltungsreihe "Zukunftswerkstatt On Tour" hat vergangene Woche ihren dritten Halt im Kreis Segeberg gemacht. Mit dem spannenden Thema „Künstliche Intelligenz: Einfach Machen!“ konnten wir 70 Teilnehmer*innen bei der Firma World of Sweets in Henstedt-Ulzburg begeistern.