Datenschutz für individuelle Beratungen

Ohne ein paar Informationen geht es nicht!

Die Beratung ist für ratsuchende Frauen kostenfrei, da unsere Arbeit vom Land Schleswig-Holstein und der Europäischen Union gefördert wird. Hierzu müssen wir zur Evaluation wenige Rahmendaten Ihrer beruflichen Situation aufnehmen und weitergeben. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie im nachfolgenden Informationsblatt zum Datenschutz. Wenn Sie eine Beratung wünschen, müssen Sie sich hiermit einverstanden erklären.

Informationsblatt zur Datenverarbeitung und Information nach Art. 12 ff. DSGVO, Stand: 11.07.2022
Datenverarbeitung zum Zweck der Bewertung, Evaluierung und Prüfung des Landesprogramms Arbeit

Download des Informationsblattes zum Datenschutz

Sie sind Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an einer Maßnahme des Landesprogramms Arbeit (LPA), dem schleswig-holsteinischen Arbeitsmarktprogramm für die Förderperiode 2021–2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Das LPA wird mit Geldern der Europäischen Union und des Landes gefördert. Die Durchführung dieses Projekts/des Programms ist ohne eine Förderung durch die Europäische Union nicht möglich. Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union und somit auch für eine Teilnahme am Projekt/am Programm ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu den in diesem Informationsblatt näher beschriebenen Zwecken. Für die Erhebung der Daten wird ein Teilnehmenden-Erfassungsbogen eingesetzt. Weiterhin findet mit einigem zeitlichen Abstand (i. d. R. 6–24 Monate nach Beendigung der Teilnahme) eine Nachbefragung statt. Die erhobenen Daten dienen erstens dazu, Kenn-zahlen, welche die Europäische Kommission zur Überprüfung des zielgerichteten Einsatzes von ESF+ Mitteln nutzt, abzufragen. Die Erreichung der Ziele und Kennzahlen muss gegenüber der Europäischen Kommission fortlaufend nachgewiesen werden. Daher kann eine EU-geförderte Teilnahme nur erfolgen, wenn die benötigten Daten angegeben und übermittelt werden. Zweitens werden die Daten dazu genutzt, die Durchführung und Wirksamkeit der Programme auch tiefergehend zu untersuchen. Sie als Teilnehmer/in bekommen hier eine Stimme, an der Bewertung des Einsatzes öffentlicher Gelder im Rahmen der oben erwähnten Nachbefragung mitzuwirken.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Verwaltungsbehörde für den ESF+
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
E-Mail: esf@wimi.landsh.de

Ergänzende Information
Die Förderdatenbank wird betrieben durch die Bewilligungsbehörde:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: 0431/9905-2222

E-Mail: förderprogramme@ib-sh.de
Internet: https://www.ib-sh.de/lpa
Datenschutzbeauftragte: Mignon Lea Wassermann, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel, Tel.:
0431/9905-3040, Telefax: 0431/9905-3048, E-Mail: datenschutzbeauftragter@ib-sh.de.

Die im Teilnehmenden-Erfassungsbogen gemachten Angaben werden von der/dem Zuwendungsempfänger/in, die/der das ESF+-Projekt durchführt, über eine verschlüsselte Internetverbindung in die Förderdatenbank für das LPA bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingegeben, die mit der Abwicklung der Förderung beauftragt wurde. Die Übermittlung erfolgt auch, soweit bei den Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern Berufsgeheimnisträger (Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen etc.) tätig sind und ist auf die Angaben im Teilnehmenden-Erfassungsbogen beschränkt. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die IB.SH können Sie sich unter www.ib-sh.de/datenschutzinformation informieren.

Es ist sichergestellt, dass nur ein namentlich benannter und berechtigter Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Projektträger für die Dauer der Projektlaufzeit einen Zugriff auf die in der Förderdatenbank verarbeiteten personenbezogenen Informationen hat. Die Angaben zu Ihrer Person werden in der Förderdatenbank getrennt von den identifizierenden Angaben (wie Name und Anschrift) gespeichert. Die erneute Zuordnung der Namens- und Adressangaben zu den Merkmalsdaten ist nur zum Zweck zwingend notwendiger Prüfungen und Nacherhebungen des Verbleibs nach 6 bis 24 Monaten (Evaluation) sowie zur Kontaktaufnahme im Rahmen von wissenschaftlichen Bewertungsstudien zur ESF+-Förderung gestattet. Ansonsten liegen die Merkmalsdaten nur in pseudonymisierter Form vor. Ihre identifizierenden Daten werden nach der Befragung, spätestens aber fünf Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Verwaltungsbehörde die letzte Zahlung an den Begünstigten der Maßnahme, an der Sie teilgenommen haben, entrichtet, gelöscht.

Die Nachbefragungen und die Evaluierung werden im Auftrag des Verantwortlichen von dem Beratungsinstitut moysies & partners GmbH bzw. durch das mit ihm kooperierende sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut uzbonn (Umfragezentrum Bonn) durchgeführt:

moysies & partners GmbH
Deichstraße 48/50
20459 Hamburg

uzbonn GmbH
Schloßstr. 2
53115 Bonn

Die Institute sind dazu verpflichtet, die gewonnenen Informationen ausschließlich für den Zweck des Monitorings und der Evaluierung des Landesprogramms Arbeit zu verarbeiten und die Daten dann zu löschen.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Seine Kontaktdaten sind:

Datenschutzbeauftragter des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Ulrich Meyer
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Tel.: 0431/988-4893
E-Mail: datenschutz@wimi.landsh.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme und zum Zweck der Bewertung, Evaluierung und Prüfung des Landesprogramms Arbeit.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung – ausgenommen die Verarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der VO (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO) erhobener Daten sowie besonders sensibler Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO – sind die Bestimmungen aus Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i. V. m. Art. 72 Abs. 1 lit. e der VO (EU) 2021/1060 sowie Anhang I der VO (EU) 2021/1057. Mit dem Datum „Menschen mit Behinderung“ wird ein besonders sensibles Datum nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Abs. 2 lit. b DS-GVO.

Für die ergänzende Verarbeitung von Daten zu Inhalten der vermittelten Kompetenzen und erreichten Lernziele in den Aktionen B1 (Handlungskonzept STEP), B2 (Coaching an berufsbilden-den Schulen), C1 (Innovative Wege in Beschäftigung) und C2 (Produktionsschulen) stellt Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO die Rechtsgrundlage dar.

Sie haben nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO Widerspruch einzulegen.

Ergänzende Information

a) Bewertung und Evaluierung
Das Land Schleswig-Holstein ist verpflichtet, mehrfach jährlich gegenüber der Europäischen Kommission durch die Übermittlung kumulierter Daten über den Programmfortschritt Bericht zu erstatten. Eine zentrale und verpflichtende Grundlage bilden dafür die Daten, die mittels des Teilnehmenden-Erfassungsbogens sowie im Rahmen der Nachbefragungen personenbezogen erhoben werden. Im Rahmen der Berichterstattung werden diese Daten in aggregierter und anonymisierter Form aufbereitet. Darüber hinaus wird die Umsetzung des LPA fortlaufend untersucht und bewertet (evaluiert). Ziel ist dabei herauszufinden, ob die mit dem Programm verfolgten Ziele in der Praxis erreicht werden oder nicht und welche Verbesserungen getroffen werden können.

Für beide Zwecke wird ein standardisiertes Monitoring-Verfahren auf der Grundlage des Teil-nehmenden-Erfassungsbogens eingesetzt. Im Teilnehmenden-Erfassungsbogen werden für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der geförderten Projekte Kontaktdaten, Angaben zur Person bei Eintritt sowie zu den bewirkten Ergebnissen der Teilnahme unmittelbar am bei Ende des Projekts erhoben.

Bei einigen Merkmalen im Erfassungsbogen (Angaben zum Arbeitsmarktstatus, zum Bildungsstand, zum Alter und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission weder unvollständige noch fehlerhafte Angaben.
Die Nachbefragungen ergänzen das Monitoring, indem auch längerfristige Ergebnisse der Förderung sowie weitere bewertungsrelevante Informationen erhoben werden.

Die Nachbefragungen werden durch moysies & partners GmbH in Zusammenarbeit mit dem sozialwissenschaftlichen Institut uzbonn telefonisch oder internetbasiert durchgeführt. Dafür werden die im Erfassungsbogen erhobenen persönlichen Kontaktinformationen zur Ansprache genutzt.

Im Rahmen der Nachbefragungen werden folgende Arten von Daten erhoben und verarbeitet:

1) Evaluatorisch relevante Informationen, z. B. zur Teilnahme, zur Zufriedenheit oder zum weiteren Nutzen der Teilnahme an der Förderung: Diese Informationen werden ausschließlich durch die Evaluatoren bearbeitet, eine Weitergabe erfolgt nicht. Auf Basis der Daten werden anonymisierte Auswertungen und Statistiken erstellt, die eine Grundlage für beauftragte Evaluierungsberichte bilden. Ein Rückschluss auf konkrete Personen und Einzeldatensätze an Hand der Berichte ist nicht möglich.

2) Informationen zum Arbeitsmarktstatus bzw. zur Arbeitssituation 6 Monate nach Austritt aus der Förderung: Diese Informationen werden sowohl evaluatorisch (siehe Punkt 1) als auch zum Zwecke des Monitorings genutzt. Der Evaluator erstellt hier eine pseudonymisierte Liste der Einzeldatensätze, die nach Abschluss der Befragungen an die IB.SH übermittelt wird. Die Speicherung bei der IB.SH erfolgt analog zu den getroffenen Regelungen zum Teilnehmenden-Erfassungsbogen. Die Daten fließen nachfolgend (in aggregierter, anonymisierter Form) ein in die verpflichtende Berichterstattung des Landes Schleswig-Holstein gegenüber der Europäischen Kommission.

3) Meta-Daten zur Teilnahme / Nichtteilnahme an der Befragung, wie den Zeitpunkt der Durchführung der Befragung, zur Teilnahmebereitschaft (Ablehnung, Beteiligung) sowie den Zeitpunkt der Bearbeitung des Fragebogens: Diese Informationen werden ausschließlich zum Zwecke des Monitorings genutzt und ergänzen die pseudonymisierte Liste der Einzeldatensätze, die an die IB.SH übermittelt wird (siehe Punkt 2).

Die so ermittelten Informationen zu Ihren Erfahrungen als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer helfen sehr dabei, die Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern.

Die Mitwirkung an der Nachbefragung ist freiwillig. Die Einwilligung zur Teilnahme an der Befragung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass sich aus den Vorgaben der EU eine Verpflichtung für das Land Schleswig-Holstein ergibt, eine möglichst repräsentative Datengrundlage zu erzeugen und anonymisiert zu berichten. Vor diesem Hintergrund werden Sie um eine rege Beteiligung gebeten, um auch künftig den Anforderungen für den Erhalt von EU-Fördermitteln entsprechen zu können

Zusätzlich zu den Nachbefragungen durch das Beratungsinstitut moysies & partners GmbH bzw. durch uzbonn führt die IB.SH in der Aktion A 3 „Weiterbildungsbonus SH“ stichprobenartig telefonisch oder internetbasiert eigene Nachbefragungen zur Qualitätssicherung durch.

In der Aktion C 3 „Alphabetisierung und Grundbildung“ und der in der Aktion C 4 „PAM – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete“ erfolgen die Nachbefragungen ausschließlich durch die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger bzw. Projektträgerinnen und Projektträger selbst.

b) Prüfung
Die im Rahmen des LPA geförderten Vorhaben unterliegen Prüfungen durch die IB.SH, die Prüfbehörde für den ESF+ und die Europäische Union. Diese Prüfstellen können im Rahmen von Systemprüfungen und Vorhabenprüfungen kontrollieren, ob die Verwaltungsbehörde für den ESF+ ein den Vorgaben der EU entsprechendes Monitoring-Verfahren eingerichtet hat. Zu diesem Prüfzweck können die Prüfstellen auch personenbezogene Daten von Teilnehmern nutzen und für die von der EU für diese Stellen vorgesehene Speicherdauer vorhalten.

4. Empfänger personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur auf deren Anforderung an Prüfbehörden übermittelt. Dabei handelt es sich um:

  • IB.SH
  • Prüfbehörde für den ESF+ beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
  • Europäische Kommission, Europäischer Rechnungshof

Datenübermittlungen an Stellen in Drittländern finden nicht statt und sind nicht beabsichtigt.

5. Betroffenenrechte

1. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
Ihnen stehen als von der Datenverarbeitung betroffener Person die folgenden Betroffenenrechte gegenüber der Verantwortlichen Stelle zu:

a) Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO): Sie haben jederzeit das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob, zu welchem Zweck und in welchem Umfang personenbezogene Daten zu Ihrer Person verbreitet werden.

b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO): Sollten unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu.

c) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DS-GVO): Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Rechtsgrundlage der Verarbeitung entfallen ist, die weitere Verarbeitung der Daten durch den Verantwortlichen nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen haben.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO): Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierten Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

f) Sie haben zudem das Recht, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt.

g) Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO): Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt, können Sie sich jederzeit bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.

Aufsichtsbehörde für das Land Schleswig-Holstein ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98,
24103 Kiel,
Tel.: 0431 988 1200,
mail@datenschutzzentrum.de

2. Bereichsübergreifende Grundsätze, Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) sowie EU-Grundrechtecharta
Über den Bereich der Datenverarbeitung hinausgehend ergeben sich für Sie aus den sog. bereichsübergreifenden Grundsätzen und der EU-Grundrechtecharta gemäß Art. 9 VO (EU) 2021/1060 i. V. m. Art. 6 und 8 VO (EU) 2021/1057 Betroffenenrechte im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung, einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung. Im Hinblick auf Letztere muss gemäß Art. 15 i. V. m. Anhang III VO (EU) 2021/1060 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) eingehalten werden. Als konkrete Betroffenenrechte aus der EU-Grundrechtecharta stehen Ihnen insb. das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Rechts auf rechtliches Gehör, (Art. 47 EU-Grundrechtecharta) sowie das Recht auf eine gute Verwaltung (Art. 41 EU-Grundrechtecharta), also die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen Ihnen gegenüber zu begründen, zu.

Die EU-Grundrechtecharta finden Sie unter https://www.europarl.europa.eu/germany/resource/sta-tic/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf.

Die UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie unter
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/
DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf

Bitte richten Sie Ihre Anfrage zu Ihren Betroffenenrechten an:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Referat 50 - Verwaltungsbehörde für den ESF+
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
E-Mail: esf@wimi.landsh.de

Bei Fragen sowohl zu diesen datenschutzrechtlichen Hinweisen als auch beim Ausfüllen des Erfassungsbogens und bei Fragen zur Erklärung Ihrer Einwilligung hilft Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner beim Projekt, die Verwaltungsbehörde für den ESF+ sowie die IB.SH.

 

Kooperationen & Mitgliedschaften

Ok

Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Google Analytics. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier. Datenschutzerklärung.